Antrag - WEISSE LISTE

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Antrag

Firmenaufnahme

Hinweis: Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise auf Wettbewerbswidrigkeit ausgerichtet haben und/oder massiv Kundenbeschwerden über das Preis-/Leistungsverhältnis (Verdacht auf Wucher) vorliegen werden nicht aufgenommen. Die Weiße Liste dient nicht nur dem Verbraucherschutz vor eben solchen Unternehmen sondern auch den schutzwürdigen Interessen seriöser Handwerker- und Dienstleistungsunternehmen die mit vorgenannten nicht in Verbindung gebracht werden möchten. Die Weiße Liste garantiert den eingetragenen Unternehmen dieses Merkmal.
Hier können Sie sich über über die Aufnahmemöglichkeit Ihres Unternehmens in die Weisse Liste unverbindlich informieren:





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