Verbraucherinformation - WEISSE LISTE

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Weiße Liste - der besondere Verbraucherschutz

Bei Unternehmen die in Weiße Liste der Schlüsseldienst-, Schädlingsbekämpfung- und Rohrreinigung-  Unternehmer im Internet eingetragen sind hat sich die Redaktion vor Eintragung über die Ortsansässigkeit des jeweiligen Unternehmens erkundigt. Zur weiteren Sicherheit der Verbraucher hat die Redaktion gecheckt, ob das jeweilige Unternehmen mit unrichtigen oder weggelassenen Sitzangaben im Internet wirbt oder etwa Berichte über sittenwidrige Geschäftspraktiken (Wucher) kursieren. Eingetragen wird nur, wenn der Redaktion dabei keine Hinweise auf widrige Umstände bekannt wurden.
Zusammen mit der jahrzehntelangen Erfahrung der Redaktionsmitglieder auf dem Notdienstsektor und den ständig eingehenden Verbrauchermeldungen (z.B. Schwarze Liste) über etwaige Auffälligkeiten bei Notdiensten genießt der Verbraucher über die Weiße Liste wohl den höchstmöglichen Schutz vor schwarzen Schafen aus der Notdienstbranche im Internet.


Welche Vorteile hat die ladungsfähige Anschrift für Verbraucher?

Das Problem im Notdienstgewerbe ist bekannt: Der Kunde beauftragt ein Unternehmen, zahlt die Rechnung und späterhin stellt sich heraus dass das Unternehmen an der angegebenen Adresse gar nicht existiert. Schwarze Schafe z.B. im Schlüsseldienstbereich wenden diesen Trick oft an. So werden z.B. so genannte "Subunternehmer" eingesetzt, deren Identität später von der eigentlich beauftragten Firma sogar bestritten wird.

Die (oft gewollte) Folge: Der Kunde bleibt auf seiner Reklamation sitzen und trägt den Schaden selbst weil der Kunde nicht nachweisen kann wer tatsächlich bei ihm vor Ort gewesen ist.
Ein solches Risiko gibt es bei Weiße Liste nicht. Und falls sich trotz aller Sorgfalt und Vorsicht bei der Auswahl der Unternehmen durch die Redaktion ein Fehler eingeschlichen hat sorgt die Weiße Liste Garantie für den zusätzlichen Verbraucherschutz und stellt den Kunden zufrieden.

Eigentlich ist es Selbstverständlich das ein Unternehmen (Subunternehmer) auf der Rechnung und überhaupt eine ladungsfähige Anschrift benennt. Unzählige Fälle besonders im Notdienstbereich beweisen jedoch Tag für Tag das dem gerade nicht so ist. Die Weiße Liste schützt vor solchen Geschäftspraktiken.

Wer aus der Weißen Liste seinen Dienstleister aussucht braucht dieses Risiko aber nicht fürchten.
Verbraucherschutz

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